Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 20.10.2014 - 2 Sa 114/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 16 Abs 1 BEEG, § 242 BGB
Schriftformerfordernis des Elternzeitverlangens - IWW
§ 16 Abs. 1 S. 1 BEEG, § ... 3 Abs. 1 EFZG, § 16 BEEG, § 15 Abs. 2 BEEG, § 16 Abs. 3 S. 1 BEEG, § 64 Abs. 1, 2 Buchst. b ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 16 Abs. 1 BEEG, § 242 BGB, § 54 Abs. 1 ArbGG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei Rückkehr aus formlos gewährter Elternzeit unter Nennung eines bestimmten Rückkehrdatums und des Wunsches nach geänderten Arbeitszeiten
- hensche.de
Arbeitszeitverringerung, Elternzeit, Entgeltfortzahlung, Krankheit
- ra.de
- rechtsportal.de
BEEG § 16 Abs. 1
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei Rückkehr aus formlos gewährter Elternzeit unter Nennung eines bestimmten Rückkehrdatums und des Wunsches nach geänderten Arbeitszeiten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei Rückkehr aus formlos gewährter Elternzeit unter Nennung eines bestimmten Rückkehrdatums
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BEEG § 16; EFZG § 3 Abs. 1
Elternzeit; Entgeltfortzahlung; Leistungswille; Schriftform; Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Besprechungen u.ä. (2)
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei Rückkehr aus formlos gewährter Elternzeit unter Nennung eines bestimmten Rückkehrdatums
- hensche.de (Entscheidungsbesprechung)
Lohnfortzahlung bei Wunsch nach Arbeitszeitverkürzung
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 09.01.2014 - 2 Ca 1344/13
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.10.2014 - 2 Sa 114/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 23/07
Kündigung während der Elternzeit
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.10.2014 - 2 Sa 114/14
Das Schriftformerfordernis dient der Rechtsklarheit und hat eine vor allem klarstellende Funktion für die Parteien, an der grundsätzlich - wie es in § 16 BEEG vorgesehen ist - festzuhalten ist ( BAG 26. Juni 2008 - 2 AZR 23/07 - Rn. 24 und 25, NZA 2008, 1241 ). - LAG Rheinland-Pfalz, 29.09.2010 - 8 Sa 226/10
Entgeltfortzahlungsanspruch bei Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.10.2014 - 2 Sa 114/14
Soweit die Klägerin darauf verwiesen hat, dass ihre Arbeitszeit von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr sein müsste, ergibt sich aus diesem Wunsch nach einer geänderten Arbeitszeit nicht, dass sie entschlossen war, ab dem 01. September 2013 bei Ablehnung ihrer Vorstellung überhaupt nicht mehr beim Beklagten zu arbeiten ( vgl. hierzu auch LAG Rheinland-Pfalz 29. September 2010 - 8 Sa 226/10 - juris ).